Barrierefreiheits-erklärung

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Barrierefreiheitserklärung nach TADG
des Tourismusverbandes Paznaun-Ischgl (kurz: TVB)

Der Tourismusverband Paznaun Ischgl ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 extern zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt grundsätzlich für die Website www.ischgl.com, www.galtuer.com, www.kappl.com, www.see.at und www.paznaun-ischgl.com. Für die Inhalte der Websites, die im Rahmen der privatwirtschaftlichen Tätigkeit des TVB dem Barrierefreiheitsgesetz 2025 unterliegen gilt die Barrierefreiheitserklärung nach dem BAFG (siehe unten).

1.      Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Ältere Inhalte entsprechen früheren Versionen der WCAG. Teile der Inhalte entsprechen Level AAA.

2.      Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte sind aus den folgenden Gründen derzeit nicht barrierefrei: Ein Audit zur Prüfung der Barrierefreiheit wurde am 21.05.2025 beauftragt und befindet sich noch in Bearbeitung; der Abschluss des Audits ist für das 3. Quartal 2025 vorgesehen.

3.      Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Juni 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem TADG (Tiroler Antidiskriminierungsgesetz) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde in Form externen Test nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA (Beauftragung am 21.05.2025) durchgeführt. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

4.      Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist dem TVB die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung dieser Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so wird erbeten diese per E‑Mail mitzuteilen. Der TVB wird Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an website@paznaun-ischgl.com mit dem Betreff "Meldung von Barrieren in der Website [LINK]". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

5.      Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter Ombudsstelle Barrierefreies Internet | Land Tirol.

6.      Fakultative Inhalte

Der TVB ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Eine Überprüfung nach allen AA- und AAA-Kriterien der WCAG 2.2 ist für Q3 2025 geplant.

Für Informationen, die noch nicht barrierefrei im Internet optimiert sind, stehen wir Ihnen per Telefon und E-Mail zur Verfügung (Der Tourismusverband Paznaun – Ischgl vorgestellt | Ischgl).

Barrierefreiheitserklärung nach BaFG
des Tourismusverbandes Paznaun Ischgl (kurz: TVB)

Der Tourismusverband Paznaun Ischgl ist bemüht, seine Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt grundsätzlich für die Bereiche der Website www.ischgl.com, www.galtuer.com, www.kappl.com, www.see.at und www.paznaun-ischgl.com, in denen Produkte und Dienstleistungen iSd BaFG angeboten werden. Für die Inhalte der Websites, die dem TADG unterliegen gilt die Barrierefreiheitserklärung nach dem TADG (siehe oben).

I.          Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Ältere Inhalte entsprechen früheren Versionen der WCAG. Teile der Inhalte entsprechen Level AAA.

II.         Nicht barrierefreie Inhalte

Die Inhalte sind aus den folgenden Gründen derzeit nicht barrierefrei: Ein Audit zur Prüfung der Barrierefreiheit wurde am 21.05.2025 beauftragt und befindet sich noch in Bearbeitung; der Abschluss des Audits ist für das 3. Quartal 2025 vorgesehen.

III.       Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am Juni 2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG (Barrierefreiheitsgesetz) zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 wurde in Form externen Test nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA (Beauftragung am 21.05.2025) durchgeführt. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

IV.      Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist dem TVB die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung dieser Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so wird erbeten diese per E‑Mail mitzuteilen. Der TVB wird Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an website@paznaun-ischgl.com mit dem Betreff "Meldung von Barrieren in der Website [LINK]". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

V.        Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an das Sozialministeriumservice Landesstelle Tirol wenden.

Das Sozialministeriumservice hat den Hinweis zu prüfen und den Hinweisgeber oder innerhalb von acht Wochen schriftlich, in einem barrierefreien Format, zu informieren, ob ein Marktüberwachungsverfahren gemäß dem 6. Abschnitt des BaFG durchgeführt wird oder von einem Verfahren abgesehen wird. Wird kein Verfahren eingeleitet, sind in dem Informationsschreiben die Gründe dafür anzugeben.

VI.      Fakultative Inhalte

Der TVB ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Eine Überprüfung nach allen AA- und AAA-Kriterien der WCAG 2.2 ist für Q3 2025 geplant.

Für Informationen die noch nicht Barrierefrei im Internet optimiert sind, stehen wir Ihnen per Telefon und E-Mail zur Verfügung (Der Tourismusverband Paznaun – Ischgl vorgestellt | Ischgl).